Anfang des Jahres haben Bundesministers Hubertus Heil, der Sonderbeauftragte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Daniel Terzenbach und der Botschafter der Ukraine Oleksii Makeiev abgestimmt, geflüchtete Menschen aus der Ukraine gemeinsam über die Möglichkeiten, die eine Arbeitsaufnahme in Deutschland bietet, zu informieren.
Am 27. März 2024 haben rund 300.000 Kundinnen und Kunden ukrainischer Staatsangehörigkeit, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, ein Informationsschreiben in ukrainischer und deutscher Sprache erhalten.
Der Brief ist an die geflüchteten Menschen aus der Ukraine gerichtet und soll die klaren Vorteile einer schnellen und nachhaltigen Arbeitsaufnahme durch den Erwerb von Sprachkenntnissen während Tätigkeit und einer Qualifizierung während der Beschäftigung befördern.
Den gemeinsamen Brief des BMAS, des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sowie der Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik können Sie sich hier in deutscher und ukrainischer Sprache ansehen.
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